Anwaltliche Leistungen

Welche anwaltliche Leistung passt zu Ihrer Frage?

Sie sind noch unsicher, welche Leistung passt?

Beschreiben Sie bei Ihrer Anfrage kurz Ihre Situation und die Frage, die Sie klären möchten. Sie müssen die passende Leistung nicht selbst vorab bestimmen. Vor der Beauftragung klären wir, welcher Auftrag zu Ihrem Anliegen passt.

Anliegen schildern

Sie möchten wissen, wie Ihre US-LLC in Deutschland steuerlich behandelt wird. Oder Sie stehen vor einer Entscheidung: Sie ziehen ins Ausland, führen Ihr Unternehmen von dort aus oder möchten klären, was Ihr deutsches Vermögen für Ihre Besteuerung in den USA bedeutet.

Der LLC-Report beantwortet die deutsche Einordnungsfrage Ihrer bestehenden Gesellschaft schriftlich. In der strategischen Einzelberatung besprechen wir Ihre konkrete Situation, die steuerlichen Folgen Ihres Vorhabens und die nächsten Schritte. Welche Leistung passt, hängt davon ab, welche Frage für Sie offen ist.

Der LLC-Report

Sie brauchen eine begründete Antwort darauf, was Ihre LLC in Deutschland steuerlich ist.

Ihre LLC ist gegründet. Sie möchten Gewinne im Unternehmen belassen, sich Geld auszahlen oder Ihrem Steuerberater eine verlässliche Grundlage für die weitere Bearbeitung geben. Dafür muss feststehen, wie Deutschland Ihre Gesellschaft steuerlich einordnet.

Im LLC-Report ordne ich Ihre bestehende Gesellschaft für das deutsche Steuerrecht ein und erläutere die ertragsteuerlichen Folgen. Sie erhalten eine schriftlich begründete Arbeitsgrundlage für sich und Ihren Steuerberater. Der Report richtet sich an Alleingesellschafter und einzelne Gesellschafter einer Mehrpersonen-LLC mit deutschem Steuerbezug.

Zum vereinbarten Umfang gehören außerdem die Prüfung der Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit den betroffenen Staaten und die Kennzeichnung weiteren steuerlichen Prüfungsbedarfs. Damit erkennen Sie, welche Fragen mit der Einordnung beantwortet sind und wo eine vertiefte Prüfung erforderlich ist.

Führt die Einordnung zu einem Ergebnis, das nicht zu Ihrem Vorhaben passt, enthält der Report bei Bedarf konkrete Formulierungsvorschläge zu den Klauseln Ihres Operating Agreement, die den Typenvergleich beeinflussen. Die Umsetzung übernehmen Sie; eine erneute Einordnung ist nicht enthalten.

Der Report übernimmt keine laufende Buchführung, Steuerberechnung oder Steuererklärung. Eine vollständige Wegzugsplanung und die Prüfung der US-Steuerfolgen gehören ebenfalls nicht zu seinem Leistungsumfang.

2.499 EUR inkl. 19 % USt. · Festpreis · Schriftliche anwaltliche Einordnung

LLC-Report anfragen

Strategische Einzelberatung

Sie möchten wissen, was Ihre Situation für Ihre nächsten Entscheidungen bedeutet.

Sie planen Ihren Umzug in die USA, führen Ihre LLC bereits aus dem Ausland oder haben weiterhin Vermögen und Einkünfte in Deutschland. Vielleicht steht eine konkrete Entscheidung an. Vielleicht möchten Sie zunächst verstehen, welche steuerlichen Fragen Ihr Vorhaben überhaupt aufwirft.

In der Beratung betrachten wir Ihre tatsächliche Situation und die Entscheidungen, die vor Ihnen liegen. Wir besprechen die wesentlichen steuerlichen Folgen, Ihre Handlungsalternativen und die nächsten Schritte. Sie erfahren, welche Fragen zuerst geklärt werden müssen und wo zusätzliche Informationen oder eine vertiefte Prüfung erforderlich sind.

Das Gespräch hilft Ihnen, Ihr weiteres Vorgehen auf eine begründete Einschätzung zu stützen. Es eignet sich auch dann, wenn die Einordnung Ihrer LLC bereits vorliegt und Sie klären möchten, was sie für Ihren Wegzug oder Ihre weitere Unternehmensführung bedeutet.

Die Beratung erfolgt mündlich in einem 60-minütigen Gespräch. Eine schriftliche Zusammenfassung ist nicht enthalten. Steuererklärungen, weitergehende Gestaltung und Umsetzung erfordern einen gesonderten Auftrag.

500 EUR inkl. 19 % USt. · 60 Minuten · Mündliche strategische Beratung

Beratung anfragen

Wann ergänzen sich LLC-Report und Beratung?

Sie haben eine LLC und planen einen Wegzug. Dann können zwei Fragen zusammenkommen: Wie wird Ihre Gesellschaft in Deutschland eingeordnet? Und was bedeutet Ihr konkreter Wegzug für Sie und Ihr Unternehmen?

Der LLC-Report klärt die deutsche Einordnung und die damit verbundenen Folgen im vereinbarten Umfang. Die Beratung setzt Ihre Gesellschaft in Beziehung zu Ihrem Vorhaben: Ihrem Wohnsitz, Ihrer tatsächlichen Unternehmensführung und den Entscheidungen, die Sie treffen möchten.

Ist die Einordnung bereits belastbar geklärt, kann die Beratung darauf aufbauen. Fehlt diese Grundlage und hängt die Antwort auf Ihre Frage davon ab, kann der Report zusätzlich erforderlich sein. Ein Beratungsgespräch ersetzt nicht die schriftliche Prüfung Ihrer Gesellschaftsunterlagen im LLC-Report.

Für persönliche Steuerfragen ohne LLC-Bezug benötigen Sie keinen LLC-Report. Auch bei einem Wegzug mit LLC muss nicht vor jeder Beratung zunächst ein Report beauftragt werden. Welche Leistung zuerst sinnvoll ist, richtet sich nach Ihrem Anliegen und den bereits vorhandenen Grundlagen.

Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit ist die deutsche steuerliche Behandlung von US-Gesellschaften und deren Verbindung zum US-Steuerrecht.