Deutschland · USA · US-LLC
US-LLC & Deutschland
Eine LLC wird in den USA gegründet. Damit ist noch nicht entschieden, wie Deutschland sie steuerlich behandelt – und welche Pflichten bereits entstehen, solange Sie noch in Deutschland leben.
01
Was muss in Deutschland geklärt werden?
Die US-Gründung beantwortet nicht automatisch die deutschen steuerlichen Fragen. Entscheidend sind Meldepflicht, deutsche Einordnung und tatsächliche Geschäftsleitung.
- Muss ich meine US-LLC in Deutschland melden?
- Wie wird meine US-LLC in Deutschland steuerlich eingeordnet?
- Wann kann die Geschäftsleitung meiner US-LLC in Deutschland liegen?
02
Was passiert, wenn Deutschland und die USA die LLC unterschiedlich behandeln?
Der deutsche Typenvergleich kann zu einer anderen Einordnung führen als die US-steuerliche Behandlung. Dann geht es nicht mehr nur um die Gesellschaftsform, sondern um die Folgen dieser Abweichung.
Typenvergleich → Qualifikationskonflikt → DBA-Folgen
03
Welche US-Pflichten entstehen unabhängig davon?
Die US-Compliance und die deutsche Einordnung sind zwei verschiedene Prüfungen. Eine korrekte US-Behandlung beantwortet nicht automatisch die deutschen Fragen.
Die LLC entsteht in den USA. Die steuerlichen Konsequenzen können trotzdem schon in Deutschland beginnen.
Typische Beratungssituation
Sie gründen Ihre LLC für Ihr künftiges US-Geschäft, leben aber noch in Deutschland und beginnen bereits mit Vorbereitung, Zahlungen oder operativen Entscheidungen. Dann muss geklärt werden, welche deutschen Meldepflichten bestehen, wie Deutschland Ihre konkrete LLC einordnet und ob die Geschäftsleitung noch in Deutschland liegt.
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