Was bedeutet die Bezeichnung LLC?
LLC steht für Limited Liability Company. Sie wird nach dem Recht eines US-Bundesstaats gegründet. Die Bezeichnung legt ihre deutsche steuerliche Behandlung nicht fest.
Das Operating Agreement ist der Gesellschaftsvertrag der LLC. Gesellschaftsvertrag und Behandlung für die US-Bundessteuer sind unterschiedliche Fragen. Auch die Gründung über einen Anbieter ändert nichts daran, dass Deutschland die tatsächlich bestehende Gesellschaft nach eigenen Regeln einordnet. Allgemeine Aussagen zu einer US-Gesellschaft ersetzen dieses Ergebnis nicht.
Eine LLC kann in den USA für Steuerzwecke als „disregarded entity“ behandelt werden. Vielleicht begegnet Ihnen auch der Begriff „Single-Member-LLC“ oder die Frage, ob die LLC eine Corporation Election abgegeben hat. Diese Begriffe beschreiben Fragen der US-Bundessteuer. Für die deutsche Einordnung entsteht daraus kein festes Ergebnis.
Die US-Behandlung und die deutsche Einordnung beantworten unterschiedliche Fragen. Die US-Einstufung erklärt, wie die LLC für bestimmte US-Steuerzwecke behandelt wird. Das Finanzamt ordnet die LLC nach deutschem Recht ein. Deshalb lässt sich aus einem US-Formular oder einer US-Bezeichnung allein nicht ablesen, wie die LLC in Deutschland behandelt wird.
Was bedeutet „disregarded entity“?
Bei der US-Bundessteuer wird eine LLC mit nur einem Gesellschafter grundsätzlich nicht als von ihrem Inhaber getrennt behandelt, wenn keine besondere Wahl getroffen wurde. Diese Behandlung heißt „disregarded entity“. Eine LLC kann mit Form 8832 für die US-Bundessteuer eine Behandlung wie eine Corporation wählen.
Aus dieser US-Behandlung folgt nicht, dass die LLC auch in Deutschland steuerlich transparent behandelt wird. Ebenso wenig macht eine Wahl zur Besteuerung als Corporation die LLC automatisch zu einer deutschen Kapitalgesellschaft. Die deutsche Einordnung wird eigenständig vorgenommen.
Warum entscheidet Deutschland selbst?
Das Finanzamt vergleicht die LLC mit den deutschen Gesellschaftsformen. Diese Prüfung heißt Rechtstypenvergleich. Sie bezieht das Recht des US-Bundesstaats, in dem die LLC gegründet wurde, und die Vereinbarungen der LLC ein. Ein Ergebnis für alle LLCs gibt es nicht. Die konkrete Gestaltung kann verschieden sein.
Wie Deutschland Ihre LLC behandelt, ergibt sich aus dem Rechtstypenvergleich. Mehr zur Methode lesen Sie auf der gleichnamigen Seite.
Welche Ergebnisse sind möglich?
In Deutschland sind zwei Ergebnisse möglich: Die LLC wird wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, oder sie ist steuerlich transparent und ihr Ergebnis wird dem Inhaber zugerechnet. Welches Ergebnis gilt, folgt aus dem Rechtstypenvergleich der konkreten LLC.
Von der deutschen Einordnung hängt vieles ab:
- wer die Gewinne versteuert;
- wie Geld aus der LLC behandelt wird;
- ob Gewerbesteuer anfällt;
- wer was beim Finanzamt anzeigt;
- was bei einem Wegzug geschieht.
Nicht davon ab hängen die Umsatzsteuer, die Mitteilung über die Beteiligung an der LLC und die Frage, wo der Inhaber steuerlich ansässig ist.
Mögliche Ergebnisse und allgemeine Folgen der Einordnung.
Einzelfallhinweis
Diese Informationen ordnen keine bestimmte LLC ein und bewerten keinen einzelnen Gesellschaftsvertrag. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Eine fallbezogene Prüfung gehört in den LLC-Report.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
