Was bedeutet Rechtstypenvergleich?
Das Finanzamt prüft Ihre konkrete Gesellschaft. Eine pauschale Einordnung für alle LLCs gibt es nicht. Die US-Bundesstaaten haben völlig unterschiedliche Gesellschaftsrechte. Die Verträge der Gesellschaften sind unterschiedlich gestaltet. Deshalb ist die deutsche Einordnung immer eine Frage Ihrer konkreten LLC.
Welche Grundlage hat die Prüfung?
Die Prüfung beruht auf dem Gesellschaftsrecht Ihres Gründungsstaats und Ihren konkreten Vereinbarungen, insbesondere dem Operating Agreement. Auch ein Mustervertrag des Gründungsanbieters ist für die Prüfung maßgeblich.
Warum genügt kein einzelnes Merkmal?
Die Prüfung ist eine Gesamtwürdigung. Ein einzelnes Merkmal oder eine einzelne Vertragsformulierung legt das Ergebnis nicht fest. Sie können die deutsche Einordnung nicht wählen.
Legt die US-Behandlung das Ergebnis fest?
Nein. Die USA behandeln Ihre LLC für Steuerzwecke vielleicht als Disregarded Entity. Das macht eine LLC mit nur einem Gesellschafter in Deutschland nicht automatisch transparent. Umgekehrt gilt exakt das Gleiche. Eine US-Wahl zur Corporation führt nicht automatisch zu einer deutschen Kapitalgesellschaft. Die US-Wertung entscheidet hier nichts.
Das Ergebnis entscheidet, wer zahlt. Ist Ihre LLC eine Kapitalgesellschaft, ist sie selbst steuerpflichtig, wenn sie aus Deutschland geführt wird. Ist sie transparent, wird ihr Gewinn Ihnen zugerechnet. Was Sie in Ihrer Erklärung für das Kalenderjahr über die LLC angeben, folgt aus diesem Ergebnis.
