Rechtstypenvergleich

Wie prüft das Finanzamt eine US-LLC?

Auf einen Blick

Das Finanzamt übernimmt Ihre US-Steuerbehandlung nicht. Es vergleicht Ihre konkrete LLC mit deutschen Gesellschaftsformen. Diese Prüfung heißt Rechtstypenvergleich. Das Ergebnis entsteht aus einer Gesamtwürdigung. Sie haben in Deutschland kein Wahlrecht. Ein einzelnes Etikett im Gesellschaftsvertrag legt die Einordnung nicht fest.

„Meine LLC ist in den USA eine Disregarded Entity. Dann ist sie hier eine Personengesellschaft.“ Das klingt logisch. Für Deutschland fehlt ein Schritt.

Was bedeutet Rechtstypenvergleich?

Das Finanzamt prüft Ihre konkrete Gesellschaft. Eine pauschale Einordnung für alle LLCs gibt es nicht. Die US-Bundesstaaten haben völlig unterschiedliche Gesellschaftsrechte. Die Verträge der Gesellschaften sind unterschiedlich gestaltet. Deshalb ist die deutsche Einordnung immer eine Frage Ihrer konkreten LLC.

Welche Grundlage hat die Prüfung?

Die Prüfung beruht auf dem Gesellschaftsrecht Ihres Gründungsstaats und Ihren konkreten Vereinbarungen, insbesondere dem Operating Agreement. Auch ein Mustervertrag des Gründungsanbieters ist für die Prüfung maßgeblich.

Warum genügt kein einzelnes Merkmal?

Die Prüfung ist eine Gesamtwürdigung. Ein einzelnes Merkmal oder eine einzelne Vertragsformulierung legt das Ergebnis nicht fest. Sie können die deutsche Einordnung nicht wählen.

Legt die US-Behandlung das Ergebnis fest?

Nein. Die USA behandeln Ihre LLC für Steuerzwecke vielleicht als Disregarded Entity. Das macht eine LLC mit nur einem Gesellschafter in Deutschland nicht automatisch transparent. Umgekehrt gilt exakt das Gleiche. Eine US-Wahl zur Corporation führt nicht automatisch zu einer deutschen Kapitalgesellschaft. Die US-Wertung entscheidet hier nichts.

Das Ergebnis entscheidet, wer zahlt. Ist Ihre LLC eine Kapitalgesellschaft, ist sie selbst steuerpflichtig, wenn sie aus Deutschland geführt wird. Ist sie transparent, wird ihr Gewinn Ihnen zugerechnet. Was Sie in Ihrer Erklärung für das Kalenderjahr über die LLC angeben, folgt aus diesem Ergebnis.

Einzelfallhinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt zwingend von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.

Sie wollen wissen, was Ihre Gründungsunterlagen für Deutschland ergeben? Das zeigt erst die Prüfung Ihrer konkreten LLC.

Entscheiden Sie. Bevor es das Finanzamt tut.

In den USA haben Sie die Wahl, wie Ihre LLC besteuert wird. In Deutschland entscheidet das Finanzamt für Sie. Mit dem LLC-Report erhalten Sie Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Ich kläre die deutsche Einordnung Ihrer LLC. Sie erhalten einen begründeten Report und planen die nächsten Schritte direkt mit Ihrem Steuerberater.

Der Report klärt auch, wie die Gewinne behandelt werden und welche Meldungen anfallen. Sie, Ihr Steuerberater und das Finanzamt können damit arbeiten. Dafür brauche ich die Articles of Organization und das Operating Agreement Ihrer LLC.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit ist die deutsche steuerliche Behandlung von US-Gesellschaften und deren Verbindung zum US-Steuerrecht.