Wegzug in die USA: Was vor dem Umzug klären?

Sie bereiten Ihren Umzug in die USA vor. Vielleicht steht der Termin bereits fest, Sie bauen Ihr amerikanisches Unternehmen auf oder überlegen, was mit Ihrer Immobilie und Ihrem Unternehmen in Deutschland geschehen soll. Jede dieser Entscheidungen gehört zu Ihrem Neustart. Ihre steuerlichen Folgen reichen jedoch über den Umzugstag hinaus.

Deutschland und die USA beurteilen Ihren Übergang nach unterschiedlichen Regeln. Eine Entscheidung, die aus deutscher Sicht sinnvoll erscheint, kann in den USA zusätzliche Folgen auslösen. Deshalb müssen der Beginn Ihrer US-Steuerpflicht, Ihre deutschen Einkünfte und Ihre unternehmerischen Pläne zusammen betrachtet werden.

Ich sorge dafür, dass der Übergang zwischen dem deutschen und dem US-amerikanischen Steuersystem nach Plan verläuft. In der Beratung klären wir, welche steuerlichen Fragen Ihr Vorhaben berührt, welche Entscheidungen vor dem Umzug anstehen und wo eine vertiefte Prüfung erforderlich ist. Damit Sie Ihren Neustart auf einer begründeten Planung aufbauen können.

Warum Sie Ihren Wegzug frühzeitig steuerlich klären sollten

Ihr Umzugstermin ist noch kein steuerlicher Schnitt

Für Ihre persönliche Planung gibt es einen Abreisetag und einen Ankunftstag. Steuerlich entsteht daraus nicht automatisch ein eindeutiger Wechsel von Deutschland in die USA. Beide Staaten bestimmen nach ihren eigenen Regeln, ab wann und in welchem Umfang sie Ihre Einkünfte erfassen.

Wer den Umzugstag ungeprüft als steuerliche Grenze verwendet, kann Einkünfte dem falschen Zeitraum zuordnen oder fortbestehende Pflichten übersehen. Das betrifft auch die Frage, wie viel Geld nach Steuern für den Neustart zur Verfügung steht.

In der Beratung bringen wir Ihre tatsächliche Umzugsplanung und die steuerlichen Anknüpfungspunkte zusammen. So erkennen Sie, welche Folgen bereits vor der Abreise berücksichtigt werden müssen.

Eine Entscheidung in Deutschland kann Folgen in den USA haben

Sie verkaufen eine Immobilie, lassen sich Gewinne auszahlen oder verändern Ihr Unternehmen. Vielleicht haben Sie die deutschen Steuerfolgen bereits mit Ihrem Steuerberater geklärt. Damit ist eine wichtige Frage beantwortet. Die amerikanische Behandlung kann dennoch zu einem anderen Ergebnis führen.

Wenn beide Seiten getrennt betrachtet werden, können steuerliche Nachteile unbemerkt bleiben. Eine vermeintlich günstige Entscheidung verliert dann ihren Vorteil, weil im anderen Staat eine zusätzliche Belastung entsteht.

Ich prüfe mit Ihnen, welche Ihrer geplanten Entscheidungen beide Steuersysteme berühren. Damit die deutsche Lösung auch zu Ihrem amerikanischen Vorhaben passt.

Die Steuererklärung kommt später. Ihre Entscheidungen fallen vorher.

Die erste amerikanische Steuererklärung wird häufig erst vorbereitet, wenn der Umzug abgeschlossen ist. Bis dahin haben Sie möglicherweise bereits Vermögen verkauft, Geld ausgezahlt oder Ihre unternehmerische Tätigkeit verändert.

Dann müssen die steuerlichen Folgen dieser Vorgänge aufgearbeitet werden. Der Zeitpunkt eines bereits abgeschlossenen Verkaufs oder einer Auszahlung lässt sich jedoch nicht nachträglich frei wählen. Auch benötigte Unterlagen können nach dem Umzug schwerer zu beschaffen sein.

Die frühzeitige Beratung setzt deshalb bei den Entscheidungen an, die noch vor Ihnen liegen. Wir klären, was jetzt vorbereitet werden muss, welche Fragen zuerst beantwortet werden sollten und welche Schritte eine gesonderte Prüfung erfordern.

Ab wann muss ich mit US-Steuern rechnen?

Sie möchten wissen, ab wann Sie einen Teil Ihrer Einkünfte für amerikanische Steuern zurücklegen müssen. Eine naheliegende Orientierung ist der geplante Umzugstag. Für eine verlässliche finanzielle Planung reicht dieses Datum allein jedoch nicht aus.

Der Beginn Ihrer US-Steuerpflicht hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Aufenthalte, aufenthaltsrechtlicher Status und die steuerliche Behandlung des Übergangsjahres können dabei eine Rolle spielen. Davon hängt wiederum ab, welche Einkünfte in welchem Zeitraum in die amerikanische Besteuerung einbezogen werden.

Wer mit einem ungeprüften Beginn rechnet, kann Geld als verfügbar ansehen, das später für Steuern benötigt wird. Ebenso können Vorgänge aus der deutschen Phase relevant werden, die Sie bei Ihrer US-Planung bisher nicht berücksichtigt haben.

In der Beratung klären wir, welche Umstände Ihren Steuerbeginn bestimmen und welche finanziellen Entscheidungen davon abhängen. Sie erfahren, wo Ihre bisherige Planung trägt und welche offenen Punkte vor dem nächsten Schritt geklärt werden müssen.

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Was muss ich vor dem Verkauf meiner deutschen Immobilie klären?

Der Verkauf Ihrer deutschen Immobilie soll vielleicht den Neustart in den USA finanzieren. Für Ihre Planung zählt deshalb, welcher Betrag Ihnen nach dem Verkauf tatsächlich zur Verfügung steht. Eine bereits geklärte deutsche Steuerbefreiung kann dabei Sicherheit vermitteln.

Sie beantwortet aber noch nicht, ob der Verkauf für die USA relevant wird und wie er dort behandelt werden muss. Dafür kommt es auf das Zusammenspiel zwischen Verkauf, Beginn Ihrer US-Steueransässigkeit und der Behandlung Ihres ersten US-Steuerjahres an.

Bleibt diese Verbindung ungeprüft, kann eine später festgestellte US-Steuerbelastung Ihre Finanzierung verändern. Auch fehlende Nachweise zu den Anschaffungskosten können die amerikanische Bearbeitung erschweren. Der Verkaufserlös, mit dem Sie gerechnet haben, steht dann möglicherweise nicht in der erwarteten Höhe für Ihren Neustart zur Verfügung.

In der Beratung betrachten wir den geplanten oder bereits erfolgten Verkauf zusammen mit Ihrem Umzug. Wir klären, welche steuerlichen Fragen für Ihre Entscheidung ausschlaggebend sind und welche Prüfung vor einer verbindlichen Festlegung erforderlich ist.

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Was bedeutet mein Wegzug für mein deutsches Unternehmen?

Sie möchten in die USA ziehen und Ihr deutsches Unternehmen behalten, weiterführen oder verändern. Vielleicht halten Sie eine GmbH-Beteiligung, arbeiten selbständig oder planen, bestimmte Aufgaben künftig aus den USA zu übernehmen.

Damit verändert sich mehr als Ihre private Anschrift. Je nach Ausgangslage können Ihre Beteiligung, die Fortführung der Tätigkeit und Veränderungen der Unternehmensstruktur unterschiedliche steuerliche Folgen auslösen. Diese müssen sowohl aus deutscher als auch aus amerikanischer Sicht beurteilt werden.

Wer die Unternehmensfragen erst nach dem Umzug aufgreift, riskiert, steuerliche Belastungen oder zusätzliche Pflichten zu spät zu erkennen. Auch eine zuvor allein aus deutscher Sicht entwickelte Gestaltung kann in den USA neue Probleme verursachen. Eine mögliche Steuerbelastung lässt sich zudem nicht immer aus einem Verkaufserlös finanzieren: Unter bestimmten Voraussetzungen kann bereits der Wegzug steuerliche Folgen auslösen, obwohl Sie Ihre Beteiligung behalten.

In der Beratung klären wir, welche Bedeutung Ihr Unternehmen für die Wegzugsplanung hat und welche Entscheidungen zuerst geprüft werden müssen. Weitergehende Gestaltung und Umsetzung bauen auf dieser Bestandsaufnahme auf und werden gesondert vereinbart.

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Welche Rolle spielt meine US-LLC beim Umzug?

Sie haben bereits eine US-LLC gegründet und möchten Ihr Unternehmen nach dem Umzug von den USA aus führen. Aus Ihrer Sicht begleitet dieselbe Gesellschaft Ihren Weg von Deutschland nach Amerika. Steuerlich können beide Staaten diese Gesellschaft jedoch unterschiedlich behandeln.

Die US-Einstufung beantwortet deshalb nicht, was Ihre LLC für die deutsche Besteuerung ist. Solange diese Frage offenbleibt, fehlt eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung von Gewinnen, Auszahlungen und den Folgen des Übergangs.

Wer nur die amerikanische Seite vorbereitet, kann deutsche Steuerfolgen übersehen. Unterschiedliche Einordnungen können zudem zu Doppelbesteuerungsproblemen führen. Der Umzug allein beseitigt diese Unterschiede nicht.

In der Beratung verbinden wir Ihre LLC mit Ihrer persönlichen Wegzugsplanung. Wir klären, welche deutsche Einordnung bereits vorliegt und welche Fragen für den Übergang noch beantwortet werden müssen. Ist die Einordnung Ihrer Gesellschaft ungeklärt, liefert der LLC-Report hierfür die begründete deutsche Grundlage. Darauf kann die weitere Abstimmung mit Ihrem US-Steuerberater aufbauen.

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Warum muss ich mein erstes US-Steuerjahr schon vor dem Umzug planen?

Sie ziehen im Laufe des Jahres in die USA. Ein Teil Ihrer Einkünfte stammt noch aus Ihrer Zeit in Deutschland. Vielleicht haben Sie in diesem Jahr außerdem eine Immobilie verkauft oder eine größere Auszahlung erhalten.

Wie Ihr erstes US-Steuerjahr behandelt wird, kann auch für diese früheren Vorgänge Bedeutung haben. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Wahlmöglichkeiten, deren Folgen über die Zeit nach Ihrer Ankunft hinausreichen. Was bei der amerikanischen Erklärung zunächst vorteilhaft erscheint, kann dadurch zusätzliche deutsche Einkünfte in die US-Besteuerung einbeziehen.

Wer erst beim Ausfüllen der Steuererklärung über diese Zusammenhänge spricht, beurteilt bereits abgeschlossene Vorgänge. Eine Entscheidung zugunsten eines einzelnen steuerlichen Vorteils kann dann an anderer Stelle eine Belastung auslösen, die in der bisherigen Planung fehlt.

In der Beratung betrachten wir Ihr Übergangsjahr als Ganzes. Wir besprechen, welche deutschen und amerikanischen Vorgänge zusammengehören und welche Folgen vor einer Entscheidung über die steuerliche Behandlung geprüft werden müssen. Damit die erste US-Steuererklärung auf einer abgestimmten Planung aufbaut.

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Ablauf

Sie fragen die Beratung per E-Mail an. Nach Vereinbarung des Auftrags erhalten Sie eine Rechnung und zahlen per Überweisung. Die Beratung erfolgt mündlich in einem 60-minütigen Gespräch für 500 EUR inkl. 19 % USt.; ein vorgeschalteter Fragebogen und eine schriftliche Zusammenfassung sind nicht enthalten.

Beratung anfragen
Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.