Sie leben in den USA. Was bedeutet das für Ihr Vermögen in Deutschland?

Ihr deutsches Konto besteht weiter. Ihr Depot läuft unverändert. Vielleicht möchten Sie eine Immobilie verkaufen oder Geld in die USA übertragen. Für Sie ist es das Vermögen, das Sie schon vor Ihrem Umzug hatten. Steuerlich können damit neue Fragen verbunden sein.

Was in Deutschland bereits versteuert, gemeldet oder als steuerfrei behandelt wurde, ist damit für die USA nicht automatisch erledigt. Solange die Behandlung in beiden Ländern ungeklärt ist, fehlt Ihnen eine Grundlage für Ihre nächste Entscheidung: Was können Sie behalten, verkaufen oder verwenden – und welche Pflichten müssen Sie dabei berücksichtigen?

Ich kläre mit Ihnen die steuerlichen Fragen zwischen Deutschland und den USA und ihre Bedeutung für Ihr konkretes Vorhaben. Sie erfahren, welche Folgen Sie berücksichtigen müssen, welche Entscheidungen anstehen und was für die weitere Bearbeitung mit Ihrem Steuerberater geklärt werden muss.

Warum Sie Ihre deutschen Vermögenswerte rechtzeitig klären sollten

In Deutschland geklärt heißt nicht: in den USA erledigt

Ihre deutsche Bank hat Steuern einbehalten. Ihr Steuerberater hat die Einkünfte erklärt. Oder der Verkauf Ihrer Immobilie ist in Deutschland steuerfrei. Das kann den Eindruck vermitteln, der Vorgang sei abgeschlossen.

Die amerikanische Behandlung ist damit noch nicht beantwortet. Beide Länder können denselben Vermögenswert und denselben Vorgang unterschiedlich beurteilen. Wer allein auf das deutsche Ergebnis vertraut, kann mit Geld planen, für das noch eine amerikanische Steuerbelastung zu berücksichtigen ist.

In der Beratung klären wir, welche Bedeutung die deutsche Behandlung für Ihre Situation hat und welche Fragen auf amerikanischer Seite offenbleiben. Damit beruht Ihre weitere Planung auf einer Einschätzung, die beide Länder berücksichtigt.

Ihre nächste Entscheidung braucht eine geklärte steuerliche Grundlage

Sie möchten Ihr Depot weiterführen, eine Immobilie verkaufen oder einen Erlös für Ihr Leben in den USA verwenden. Dabei geht es für Sie um die Frage, was Ihnen nach Steuern tatsächlich zur Verfügung steht.

Die steuerlichen Folgen können von Umständen abhängen, die Sie mit der Entscheidung bereits festlegen. Wer erst nach dem Verkauf oder der Auszahlung nachfragt, muss mit einem vollzogenen Vorgang planen. Auch das unveränderte Weiterführen einer Anlage kann steuerliche Folgen und Erklärungspflichten haben.

In der Beratung besprechen wir Ihr Vorhaben, seine steuerlichen Folgen und mögliche Handlungsalternativen. So wissen Sie vor Ihrer Entscheidung, welche Fragen geklärt sein müssen.

Eine abgegebene Steuererklärung beantwortet nicht jede offene Frage

Ihre US-Steuererklärung ist abgegeben. Daraus folgt nicht automatisch, dass sämtliche Pflichten zu Ihren deutschen Konten und Vermögenswerten erfüllt sind. Die Erklärung von Einkünften und die Meldung bestimmter Finanzwerte sind unterschiedliche Aufgaben.

Bleibt diese Unterscheidung ungeklärt, können Versäumnisse über mehrere Jahre fortbestehen. Eine fehlende Meldung kann auch dann Folgen haben, wenn keine zusätzliche Einkommensteuer anfällt.

In der Beratung klären wir, welche rechtlichen Fragen zu Ihrer bisherigen Behandlung offen sind und welche weitere Bearbeitung erforderlich ist. Sie erhalten eine Grundlage für die nächsten Schritte mit Ihrem Steuerberater.

Ich habe noch Konten in Deutschland. Ist mit meiner US-Steuererklärung alles erledigt?

Ihr deutsches Konto läuft weiter. Vielleicht gehen dort nur noch einzelne Zahlungen ein, vielleicht liegen dort Ihre Ersparnisse. Die Zinsen haben Sie Ihrem US-Steuerberater mitgeteilt. Damit erscheint das Konto steuerlich erledigt.

Die Besteuerung der Zinsen und die Meldung des Kontos sind jedoch getrennte Fragen. Auch eine bereits abgegebene Kontomeldung beantwortet nicht automatisch, ob weitere Informationspflichten bestehen. Entscheidend ist, welche Pflichten Sie in Ihrer konkreten Situation treffen und was für die betroffenen Jahre tatsächlich erledigt wurde.

Wer sich auf die Annahme verlässt, mit der Steuererklärung sei alles abgedeckt, kann Meldepflichten übersehen. Das Risiko besteht auch bei Konten, die kaum Erträge abwerfen.

In der Beratung klären wir die offenen Fragen zu Ihren deutschen Konten und der bisherigen Behandlung. Sie erfahren, ob weiterer Klärungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte mit Ihrem US-Steuerberater anstehen.

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Kann ich meine deutschen ETFs und Fonds einfach weiterlaufen lassen?

Sie haben Ihr Depot lange vor dem Umzug aufgebaut. Die Anlagen passen zu Ihrer Vermögensplanung, der Sparplan läuft weiter. Dass Sie jetzt in den USA leben, ändert zunächst nichts an Ihrem Vertrag mit der deutschen Bank.

Die steuerliche Behandlung kann sich trotzdem ändern. Die USA beurteilen ausländische Fonds nach eigenen Regeln. Die deutsche Steuerabrechnung beantwortet deshalb weder die amerikanische Besteuerung noch sämtliche damit verbundenen Erklärungspflichten.

Wer das Depot ungeprüft weiterführt, kann steuerliche Belastungen und zusätzlichen Erklärungsaufwand übersehen. Ein späterer Verkauf löst die Fragen aus den vorangegangenen Jahren nicht automatisch. Ebenso wenig ist ein vorschneller Verkauf ohne Betrachtung seiner Folgen eine belastbare Entscheidung.

In der Beratung besprechen wir, welche Fragen Ihre konkreten Anlagen aufwerfen und was vor einer Entscheidung über Behalten oder Verkaufen geklärt werden muss. Die deutsche und die amerikanische Behandlung gehören dabei zusammen.

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Ich möchte meine deutsche Immobilie verkaufen. Was muss ich vorher klären?

Sie möchten Ihre Immobilie in Deutschland verkaufen und den Erlös für Ihr Leben in den USA nutzen. Vielleicht steht bereits fest, dass der Verkauf in Deutschland steuerfrei ist. Dann liegt es nahe, mit dem gesamten Erlös zu planen.

Eine deutsche Steuerbefreiung beantwortet die amerikanische Behandlung jedoch nicht. Ihr persönlicher Steuerstatus, der Zeitpunkt und die Umstände des Verkaufs können dafür wesentlich sein. Auch eine mögliche Entlastung bei einer Besteuerung in beiden Ländern muss für Ihren Fall beurteilt werden.

Wer diese Fragen erst nach dem Verkauf klärt, kann feststellen, dass weniger Geld verfügbar ist als eingeplant. Die spätere Überweisung des Erlöses in die USA verschiebt oder erledigt die Steuerfrage zum Verkauf nicht automatisch.

In der Beratung klären wir die steuerlichen Fragen Ihres geplanten Verkaufs und ihre Bedeutung für Zeitpunkt und finanzielle Planung. So wissen Sie vor einer verbindlichen Entscheidung, welche Folgen Sie berücksichtigen müssen.

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Ich möchte Geld in die USA übertragen. Welche Fragen muss ich vorher klären?

Sie möchten Geld von Ihrem deutschen Konto auf Ihr amerikanisches Konto überweisen. Dabei kann es um Ersparnisse, einen Verkaufserlös oder Geld aus einer Gesellschaft gehen. Auf dem Konto steht jeweils ein Betrag. Steuerlich können dahinter unterschiedliche Vorgänge liegen.

Eine Überweisung zwischen eigenen Konten macht vorhandenes Geld nicht allein zu neuem Einkommen. Offen bleiben kann aber, wie der Betrag entstanden ist, wem er zuzurechnen ist und ob der zugrunde liegende Vorgang steuerlich bereits richtig behandelt wurde. Gerade eine Auszahlung aus einer Gesellschaft lässt sich nicht ohne Weiteres mit dem Übertragen privater Ersparnisse gleichsetzen.

Wer nur die Überweisung betrachtet, kann eine Steuerfrage übersehen, die bereits bei einem Verkauf oder einer Auszahlung entstanden ist. Dann wird möglicherweise Geld verwendet, das noch zur Deckung einer Steuerbelastung benötigt wird.

In der Beratung klären wir, welche Bedeutung Herkunft und zugrunde liegender Vorgang für Ihre Planung haben. Stammt das Geld aus einer US-LLC und ist deren deutsche Einordnung offen, kann dafür zusätzlich der LLC-Report erforderlich sein.

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Mein US-Steuerberater fragt nach meinem deutschen Vermögen. Reichen meine deutschen Unterlagen?

Ihr US-Steuerberater benötigt Angaben zu Ihrem deutschen Depot, einer Immobilie oder einer Beteiligung. Sie haben Steuerbescheide und Abrechnungen vorgelegt. Trotzdem bleiben Rückfragen.

Die Unterlagen beschreiben den Vorgang aus deutscher Sicht. Sie enthalten nicht automatisch alle Tatsachen und rechtlichen Grundlagen, die für die amerikanische Bearbeitung benötigt werden. Eine deutsche Bezeichnung oder Berechnung lässt sich deshalb nicht in jedem Fall unmittelbar übernehmen.

Bleiben Fragen zur rechtlichen Einordnung offen, kann sich die Bearbeitung verzögern oder auf unzutreffenden Annahmen beruhen. Spätere Korrekturen können zusätzliche Arbeit und Kosten verursachen.

In der Beratung klären wir die rechtlichen Fragen an der Schnittstelle beider Länder und bestimmen, was für die weitere Bearbeitung benötigt wird. Ihr US-Steuerberater kann darauf bei der amerikanischen Erklärung aufbauen. Geht es um die deutsche Einordnung einer US-LLC, liefert der LLC-Report die Arbeitsgrundlage für diese konkrete Frage.

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Ihre konkrete Frage klären

Ich kläre mit Ihnen die steuerlichen Fragen zwischen Deutschland und den USA und ihre Bedeutung für Ihr konkretes Vorhaben.

Beratung anfragen
Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.