Warum genügt die deutsche Steuererklärung nicht immer?
Deutschland und die USA können denselben Vermögenswert unterschiedlich einordnen. Eine deutsche steuerliche Bezeichnung muss deshalb nicht dieselbe amerikanische Folge haben. Auch die für die Berechnung notwendigen Informationen können sich unterscheiden.
Eine deutsche Steuerabrechnung bleibt eine wichtige Information über den deutschen Vorgang. Sie ersetzt aber keine eigenständige amerikanische Beurteilung. Der CPA kann für die US-Erklärung zusätzliche Tatsachen und eine nachvollziehbare rechtliche Grundlage benötigen.
Welche unterschiedlichen Fragen können beim Vermögen entstehen?
Konten und bestimmte Finanzanlagen können amerikanische Informationspflichten auslösen. Fonds können unter besondere Regeln für ausländische Investmentgesellschaften fallen. Einkünfte und Verkäufe können daneben eigene Fragen zur Besteuerung aufwerfen.
Diese Bereiche dürfen nicht auf eine einzige Kontomeldung reduziert werden. FBAR, Form 8938 und die Behandlung eines konkreten Investments haben unterschiedliche Aufgaben. Eine erledigte Meldung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einkommens- oder Beteiligungsfragen erledigt sind.
Welche Bedeutung hat der Übergang in die US-Steuerpflicht?
Der Beginn Ihrer amerikanischen Steueransässigkeit ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Bereits vorhandenes deutsches Vermögen kann danach in einem neuen rechtlichen Zusammenhang betrachtet werden. Für das erste US-Steuerjahr können zudem besondere Wahlrechte Bedeutung haben.
Deshalb kann ein Vorgang aus der Zeit rund um den Umzug anders zu behandeln sein als ein späterer laufender Vorgang. Der bloße Hinweis, dass die Anlage schon vor der Einreise bestand, liefert kein vollständiges Ergebnis. Die persönliche Steuerphase und der jeweilige Vorgang müssen zusammen betrachtet werden.
Wie unterscheiden sich rechtliche Einordnung und Erklärungserstellung?
Die Erstellung einer Steuererklärung setzt einen bestimmten rechtlichen und tatsächlichen Ausgangspunkt voraus. Bei einer grenzüberschreitenden Gesellschaft oder einem deutschen Vermögensvorgang kann dieser Ausgangspunkt zunächst klärungsbedürftig sein. Die anwaltliche Beurteilung der Schnittstelle und die Deklaration sind dabei unterschiedliche Aufgaben.
Für eine US-LLC mit deutschem Bezug kann insbesondere die deutsche Einordnung eine eigene rechtliche Arbeitsgrundlage liefern. Der LLC-Report behandelt diese konkrete Frage. Er ist weder eine laufende Buchführung noch eine US-Steuererklärung und ersetzt nicht jede weitere Vermögensprüfung.
Einzelfallhinweis
Welche Informationen für die Bearbeitung Ihres deutschen Vermögens benötigt werden, hängt von den Vermögenswerten und den betroffenen Vorgängen ab. Eine konkrete Beratung kann klären, welche rechtlichen Fragen vor der weiteren Erklärungserstellung beantwortet werden müssen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
