Deutschland & USA

Warum benötigt Ihr US-CPA Angaben zum deutschen Vermögen?

Auf einen Blick

Deutsche Konten, Beteiligungen, Fonds und Immobilien können in einer US-Steuererklärung unterschiedlich zu behandeln sein. Die deutschen Unterlagen enthalten nicht automatisch alle Angaben für die amerikanische Bearbeitung. Ihr CPA benötigt deshalb eine verlässliche Grundlage zur Einordnung. Rechtsfragen an der Schnittstelle beider Länder und die Erstellung der Steuererklärung sind unterschiedliche Aufgaben.

Ihr amerikanischer CPA fragt nach einem deutschen Depot, einer Gesellschaft oder einer Immobilie. Sie haben bereits deutsche Steuerunterlagen, doch damit ist die amerikanische Bearbeitung nicht vollständig möglich. Die Unterlagen stammen aus einem anderen Steuersystem und beantworten andere Fragen.

Warum genügt die deutsche Steuererklärung nicht immer?

Deutschland und die USA können denselben Vermögenswert unterschiedlich einordnen. Eine deutsche steuerliche Bezeichnung muss deshalb nicht dieselbe amerikanische Folge haben. Auch die für die Berechnung notwendigen Informationen können sich unterscheiden.

Eine deutsche Steuerabrechnung bleibt eine wichtige Information über den deutschen Vorgang. Sie ersetzt aber keine eigenständige amerikanische Beurteilung. Der CPA kann für die US-Erklärung zusätzliche Tatsachen und eine nachvollziehbare rechtliche Grundlage benötigen.

Welche unterschiedlichen Fragen können beim Vermögen entstehen?

Konten und bestimmte Finanzanlagen können amerikanische Informationspflichten auslösen. Fonds können unter besondere Regeln für ausländische Investmentgesellschaften fallen. Einkünfte und Verkäufe können daneben eigene Fragen zur Besteuerung aufwerfen.

Diese Bereiche dürfen nicht auf eine einzige Kontomeldung reduziert werden. FBAR, Form 8938 und die Behandlung eines konkreten Investments haben unterschiedliche Aufgaben. Eine erledigte Meldung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Einkommens- oder Beteiligungsfragen erledigt sind.

Welche Bedeutung hat der Übergang in die US-Steuerpflicht?

Der Beginn Ihrer amerikanischen Steueransässigkeit ist ein wichtiger Ausgangspunkt. Bereits vorhandenes deutsches Vermögen kann danach in einem neuen rechtlichen Zusammenhang betrachtet werden. Für das erste US-Steuerjahr können zudem besondere Wahlrechte Bedeutung haben.

Deshalb kann ein Vorgang aus der Zeit rund um den Umzug anders zu behandeln sein als ein späterer laufender Vorgang. Der bloße Hinweis, dass die Anlage schon vor der Einreise bestand, liefert kein vollständiges Ergebnis. Die persönliche Steuerphase und der jeweilige Vorgang müssen zusammen betrachtet werden.

Wie unterscheiden sich rechtliche Einordnung und Erklärungserstellung?

Die Erstellung einer Steuererklärung setzt einen bestimmten rechtlichen und tatsächlichen Ausgangspunkt voraus. Bei einer grenzüberschreitenden Gesellschaft oder einem deutschen Vermögensvorgang kann dieser Ausgangspunkt zunächst klärungsbedürftig sein. Die anwaltliche Beurteilung der Schnittstelle und die Deklaration sind dabei unterschiedliche Aufgaben.

Für eine US-LLC mit deutschem Bezug kann insbesondere die deutsche Einordnung eine eigene rechtliche Arbeitsgrundlage liefern. Der LLC-Report behandelt diese konkrete Frage. Er ist weder eine laufende Buchführung noch eine US-Steuererklärung und ersetzt nicht jede weitere Vermögensprüfung.

Einzelfallhinweis

Welche Informationen für die Bearbeitung Ihres deutschen Vermögens benötigt werden, hängt von den Vermögenswerten und den betroffenen Vorgängen ab. Eine konkrete Beratung kann klären, welche rechtlichen Fragen vor der weiteren Erklärungserstellung beantwortet werden müssen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Beratung

Ich berate Sie auch zu Ihrem Wegzug und zu persönlichen Steuerfragen, die über die Einordnung Ihrer LLC hinausgehen.

Beratung anfragen

Der LLC-Report

Ich kläre die deutsche Einordnung Ihrer LLC. Sie erhalten einen begründeten Report und können die nächsten Schritte mit Ihrem Steuerberater planen.

LLC-Report anfragen
Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.