Deutschland & USA

Warum ersetzt FBAR die Form 8938 nicht?

Auf einen Blick

FBAR und Form 8938 sind eigenständige US-Meldepflichten. Sie unterscheiden sich insbesondere beim Empfänger, beim Anwendungsbereich und bei den betroffenen Finanzwerten. Wer FBAR abgegeben hat, hat damit Form 8938 nicht automatisch erledigt. Ob eines oder beide Formulare erforderlich sind, richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und dem konkreten persönlichen Sachverhalt.

Sie haben Ihre deutschen Konten bereits im FBAR gemeldet und Ihr US-Berater fragt zusätzlich nach Form 8938. Die Formulare können ähnliche Angaben verlangen, beruhen aber auf unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen.

An wen gehen die beiden Meldungen?

FBAR wird an FinCEN übermittelt. Es wird getrennt von der amerikanischen Einkommensteuererklärung eingereicht. Form 8938 gehört unter den maßgeblichen Voraussetzungen zur Erklärung gegenüber dem IRS. Schon die zuständigen Stellen und die Einreichungszusammenhänge unterscheiden sich.

Eine abgegebene Einkommensteuererklärung ist deshalb nicht automatisch ein abgegebener FBAR. Umgekehrt enthält eine FBAR-Meldung nicht allein dadurch sämtliche Angaben, die der IRS mit Form 8938 verlangt. Diese Trennung bleibt auch bestehen, wenn beide Meldungen von demselben Berater bearbeitet werden.

Warum überschneiden sich die Finanzwerte trotzdem?

Beide Pflichten können ausländische Finanzkonten betreffen. Form 8938 erfasst darüber hinaus bestimmte weitere ausländische Finanzanlagen. Die Überschneidung erklärt, weshalb die Formulare häufig verwechselt werden. Sie macht ihre Voraussetzungen jedoch nicht identisch.

Auch persönliche Anwendungsbereiche und Schwellenwerte unterscheiden sich. Eine pauschale Aussage über einen Kontostand kann daher nicht beide Pflichten abschließend beurteilen. Für jedes Formular gelten die dafür vorgesehenen Regeln und möglichen Ausnahmen.

Frage FBAR Form 8938
Zuständige Stelle FinCEN IRS
Einreichung Eigenständige Meldung Im Zusammenhang mit der Steuererklärung
Gegenstand Ausländische Finanzkonten Bestimmte ausländische Finanzanlagen
Ersetzt die andere Meldung? Nicht allgemein Nicht allgemein

Bedeutet fehlende US-Steuer, dass beide Meldungen entfallen?

Informationspflichten und die Zahlung einer Steuer sind unterschiedliche Fragen. Auch Vermögenswerte ohne wesentliche laufende Erträge können meldepflichtig sein. Eine allgemeine Annahme, ohne Steuerlast sei nichts zu melden, trägt deshalb nicht.

Die Formulare haben eigene Voraussetzungen. Die konkrete Erklärungslage muss anhand des persönlichen Status und der betroffenen Finanzwerte beurteilt werden. Aus einer alleinigen Aussage über Einkünfte folgt kein vollständiges Ergebnis für die Meldepflichten.

Was bedeutet eine versäumte Meldung?

Die beiden Pflichten haben auch eigene Sanktionsregeln. Ein Versäumnis kann daher Folgen auslösen, obwohl das andere Formular korrekt eingereicht wurde. Welche Folgen eintreten und welche weitere Behandlung möglich ist, hängt vom konkreten Vorgang ab.

Die betroffenen Jahre und die tatsächlich abgegebenen Erklärungen gehören in eine individuelle Beurteilung.

Einzelfallhinweis

Dieser Vergleich zeigt die getrennten Aufgaben der Formulare. Er entscheidet nicht, ob Sie eines oder beide abgeben müssen. Für die konkrete Beurteilung sind die jeweiligen Regeln, Ausnahmen und persönlichen Verhältnisse maßgeblich.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.