Die LLC wird als eigenes Steuersubjekt behandelt
Wird eine LLC wie eine Kapitalgesellschaft eingeordnet und von Deutschland aus geleitet, ist sie hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass die LLC selbst der deutschen Körperschaftsteuer unterliegt. Neben den Pflichten des Inhabers können deshalb eigene Pflichten der Gesellschaft stehen.
Die deutsche Einordnung ist entscheidend. Die US-Einstufung der LLC legt nicht fest, ob Deutschland sie wie eine Kapitalgesellschaft behandelt.
Welche eigenen Anzeigen und Mitteilungen kann es geben?
Gesellschaften, die keine natürlichen Personen sind, müssen wichtige Umstände für ihre steuerliche Erfassung anzeigen. Dazu zählen etwa die Gründung oder die Verlegung der Geschäftsleitung. Die Monatsfrist beginnt mit dem jeweiligen anzeigepflichtigen Ereignis, etwa der Gründung oder der Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland.
Daneben kann die LLC selbst eine Mitteilung abgeben müssen, wenn sie eigene Auslandsbeziehungen begründet, etwa eine Betriebsstätte im Ausland. Die Mitteilung des Inhabers über die LLC bleibt davon unberührt. Die Pflichten der Gesellschaft erfüllt ihr gesetzlicher Vertreter. Bei einem Alleingesellschafter ist das in der Regel der Inhaber selbst.
Welche dieser Pflichten im konkreten Fall bestehen, hängt von der deutschen Einordnung und den tatsächlichen Umständen ab.
Warum bleiben Inhaber und Gesellschaft getrennte Ebenen?
Die Mitteilung des Inhabers über seine LLC beschreibt seine Verbindung zur ausländischen Gesellschaft. Eigene Anzeigen der LLC betreffen dagegen die Gesellschaft selbst. Beide Ebenen können nebeneinander bestehen. Eine Erklärung auf einer Ebene erledigt deshalb nicht automatisch die Fragen auf der anderen.
Auch wenn der Alleingesellschafter für die LLC handelt, bleiben die Pflichten getrennt: Es muss feststehen, ob sie ihn persönlich oder die Gesellschaft treffen.
Der Ausgangspunkt ist die deutsche Einordnung der LLC. Sie folgt nicht allein aus der amerikanischen Steuerbehandlung. Auch eine bekannte US-Einstufung beantwortet daher nicht, ob die Gesellschaft für deutsche Zwecke als Kapitalgesellschaft behandelt wird und welche eigenen Pflichten damit verbunden sind.
