US-LLC · Wegzug aus Deutschland
Bin ich oder meine LLC nach dem Wegzug ins Ausland in Deutschland steuerpflichtig?
Auf einen Blick
Das hängt von vier Punkten ab: ob Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland tatsächlich aufgegeben haben, ob Deutschland Sie auch ohne Wohnsitz noch erfasst, wo Ihre LLC geführt wird und wie Deutschland Ihre LLC einordnet. Weder der Umzug noch der Zeitpunkt der Gründung entscheiden das für sich allein. Ich gehe die vier Punkte durch und zeige Ihnen jeweils, welche Ihrer Daten den Ausschlag geben.
„Ich melde mich ab, dann ist Deutschland raus.“ Ob die deutsche Steuerpflicht endet, hängt jedoch von weiteren Voraussetzungen ab.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben?
Umzug und Abmeldung reichen nicht. Entscheidend ist, ob Sie in Deutschland noch eine Wohnung innehaben, die Sie beibehalten und benutzen (§ 8 AO). Das kann auch ein möbliertes Zimmer sein, und Sie können in Deutschland und im Ausland zugleich einen Wohnsitz haben. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten begründet grundsätzlich einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für ausschließlich private Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnliche Aufenthalte bis zu einem Jahr gilt diese Sechsmonatsregel nicht (§ 9 AO). Sie legen die Tatsachen offen, und Ihre Verhältnisse im Ausland klären Sie selbst auf und belegen sie.
Ihre Daten: Wann haben Sie Zugang zu und Nutzung von jeder Wohnung in Deutschland beendet? Wer wohnt dort weiter? Wie oft sind Sie zu Besuch?
Kann Deutschland Sie auch ohne Wohnsitz noch besteuern?
Ja. Bereits inländische Einkünfte können eine beschränkte Steuerpflicht begründen. Darüber hinaus kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG eingreifen, wenn folgende Voraussetzungen zusammen vorliegen: Sie sind Deutscher. Sie waren in den letzten zehn Jahren vor dem Ende Ihrer unbeschränkten Steuerpflicht mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. Sie sind in einem Gebiet mit niedriger Besteuerung ansässig oder in keinem ausländischen Gebiet. Sie haben wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland. Die betroffenen Einkünfte übersteigen 16.500 Euro im Jahr. Dann kann das bis zu zehn Jahre nach Ablauf des Jahres gelten, in dem Ihre unbeschränkte Steuerpflicht endete. Wer nicht darlegt, wo er im Ausland steuerpflichtig ist, gilt nach Auffassung der Finanzverwaltung als nirgends ansässig. Welche Einkünfte erfasst sind, hängt auch von der Einkunftsart ab.
Ihre Daten: In welchen der letzten zehn Jahre waren Sie unbeschränkt steuerpflichtig? Wo und wie sind Sie im Ausland steuerpflichtig, mit Nachweis? Welche Einkünfte haben Sie aus Deutschland?
Wo wird Ihre LLC geführt?
Dass Sie die LLC erst nach dem Wegzug gegründet haben, ändert die Frage nicht. Maßgeblich ist, wo die Geschäftsleitung liegt, der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung (§ 10 AO). Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist das der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Wird die LLC aus Ihrer Wohnung geführt, liegt die Geschäftsleitung nach Auffassung der Finanzverwaltung regelmäßig dort. Wird Ihre LLC als Kapitalgesellschaft eingeordnet (Punkt 4) und liegt die Geschäftsleitung in Deutschland, ist sie hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG). Liegt sie im Ausland, richten sich die Folgen nach der Einordnung und nach Ihrer Person (Punkt 2).
Ihre Daten: Von wo aus treffen Sie die Entscheidungen für die LLC? Wo arbeiten Sie dafür, und wo ist Ihre Wohnung?
Was ist Ihre LLC für Deutschland?
Das bestimmt Deutschland nach eigenem Recht (Rechtstypenvergleich, BMF vom 19.03.2004), nicht die US-Wahl (Check-the-box) und nicht der Bundesstaat, in dem die LLC registriert ist. Maßgeblich sind Ihre Gründungsunterlagen und das Recht des Gründungsstaats. Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingeordnet und liegt die Geschäftsleitung in Deutschland, zahlt sie selbst Körperschaft- und Gewerbesteuer. Wird sie als transparent eingeordnet, wird der Gewinn Ihnen zugerechnet. Ob zusätzlich ein anderer Staat besteuert, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen und ist getrennt zu prüfen.
Ihre Daten: Articles of Organization, Operating Agreement, Gründungsstaat.
Was das für Sie heißt
Ob und wie Sie oder Ihre LLC in Deutschland steuerpflichtig sind, ergibt sich erst aus Ihren Daten zu allen vier Punkten. Eines gilt schon vorher: Für das Jahr des Wegzugs geben Sie eine Einkommensteuererklärung für das ganze Kalenderjahr ab. Was darin über Ihre LLC steht, hängt von ihrer Einordnung ab.
Wer der Annahme folgt und für das Wegzugsjahr keine Erklärung abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Liegt die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Jahres nicht vor, setzt das Finanzamt ihn zwingend fest. Die Frist, in der das Finanzamt die Steuer festsetzen kann, beginnt dann erst mit Ablauf des dritten Folgejahres. Wer dadurch leichtfertig Steuern verkürzt, riskiert eine Geldbuße bis 50.000 Euro. Wer es vorsätzlich tut, begeht eine Steuerhinterziehung.
