Deutschland & USA

Müssen deutsche Konten in den USA gemeldet werden?

Auf einen Blick

Deutsche Konten können für US-Steuerpflichtige eigene amerikanische Meldepflichten auslösen. Eine deutsche Bankmeldung oder eine bereits abgegebene US-Steuererklärung erledigt diese Fragen nicht automatisch. FBAR und Form 8938 sind unterschiedliche Pflichten. Ob eine Meldung erforderlich ist, hängt unter anderem vom persönlichen Status, den betroffenen Konten und den jeweils geltenden Regeln ab.

Sie leben inzwischen in den USA, Ihr deutsches Konto besteht aber weiter. Vielleicht wird es nur noch für einzelne Zahlungen genutzt. Für amerikanische Meldepflichten ist ein solches Konto trotzdem nicht allein deshalb bedeutungslos, weil es bereits vor Ihrem Umzug bestand.

Warum interessieren sich die USA für ein deutsches Konto?

Die amerikanischen Regeln können bei US-Steuerpflichtigen auch Finanzkonten außerhalb der USA erfassen. Dass Sie das Konto bereits vor dem Umzug hatten, beantwortet die Frage nach einer Meldepflicht nicht.

Ein Konto kann deshalb eine US-Meldefrage auslösen, obwohl daraus keine erhebliche zusätzliche Steuer entsteht. Die Besteuerung von Einkünften und die Offenlegung eines Finanzkontos sind unterschiedliche Aufgaben. Eine fehlende Steuerzahlung bedeutet nicht automatisch eine fehlende Meldepflicht.

Welche unterschiedlichen Meldungen gibt es?

FBAR ist eine eigenständige Meldung an FinCEN. Form 8938 wird unter den dafür geltenden Voraussetzungen gegenüber dem IRS im Zusammenhang mit der Steuererklärung eingereicht. Beide Pflichten können sich auf ähnliche Vermögenswerte beziehen, beruhen aber auf unterschiedlichen Regeln.

Eine Meldung ersetzt die andere nicht generell. Persönlicher Anwendungsbereich und Schwellenwerte unterscheiden sich. Deshalb ist für beide Formulare zu prüfen, ob sie erforderlich sind.

Genügt es, Zinsen in der Steuererklärung anzugeben?

Die Angabe von Erträgen und die Meldung des Kontos sind getrennte Vorgänge. Eine zutreffende Behandlung von Zinsen beantwortet nicht automatisch, ob ein Konto in einer weiteren Meldung zu erfassen ist. Ebenso sagt eine Kontomeldung noch nichts über die richtige Besteuerung sämtlicher Erträge.

Diese Trennung gilt auch, wenn die deutsche Bank Steuern einbehalten oder Unterlagen für die deutsche Erklärung erstellt hat. Die amerikanischen Anforderungen werden dadurch nicht automatisch erfüllt. Deutsche und amerikanische Unterlagen können unterschiedliche Angaben und rechtliche Einordnungen voraussetzen.

Was bedeutet das im ersten US-Steuerjahr?

Der Beginn der US-Steuerpflicht ist ein wichtiger Ausgangspunkt für die persönliche Beurteilung. Bei E-2 und Green Card gelten hierfür eigene Regeln. Das Visum und die steuerliche Ansässigkeit sind nicht gleichzusetzen.

Zusätzlich haben die einzelnen Meldepflichten ihren eigenen Anwendungsbereich. Eine Entscheidung zur Einkommensteuer darf deshalb nicht ohne Weiteres als Ergebnis für sämtliche Informationspflichten übernommen werden. Gerade das Übergangsjahr kann mehrere getrennte Fragen aufwerfen.

Einzelfallhinweis

Ob Ihre deutschen Konten zu melden sind, lässt sich nur anhand des persönlichen Status und der betroffenen Vermögenswerte beurteilen. Warum die Formulare nebeneinander bestehen können, erläutere ich unter FBAR und Form 8938.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.