US-LLC & Deutschland

Welche US-Pflichten hat eine foreign-owned LLC?

Auf einen Blick

Auch wenn Ihre LLC gegründet ist, eine EIN und ein US-Konto hat und als Disregarded Entity behandelt wird, bestehen eigene Informationspflichten. Dazu gehört Form 5472. Auch Ihr Gründungsstaat fordert eigene Erklärungen. Fehlender Gewinn beseitigt diese Pflichten nicht.

Was bedeutet foreign-owned bei Ihrer LLC?

Der Begriff „foreign-owned“ beschreibt Sie als ausländischen Eigentümer. Er legt die Steuerbehandlung der LLC nicht fest. Eine Single-Member-LLC hat nur einen Gesellschafter. Bei der Behandlung als Disregarded Entity werden Sie und Ihre LLC für die US-Bundessteuer nicht getrennt behandelt. Daraus folgt keine automatische Befreiung von Informationspflichten. Eigentümerschaft, steuerliche Einordnung und Meldepflichten sind getrennt zu prüfen.

Wann ist Form 5472 erforderlich?

Bei vollständig ausländisch gehaltenen Disregarded Entities verlangt der IRS für bestimmte Vorgänge Form 5472 zusammen mit einer Pro-forma-Erklärung. Diese Pflicht kann auch ohne Umsatz oder steuerpflichtigen Gewinn bestehen. Geldflüsse zwischen Ihnen und Ihrer LLC können meldepflichtig sein. Entscheidend sind die Vorgänge im jeweiligen Jahr.

Welche Pflichten fordert Ihr Bundesstaat?

Neben den Bundesregeln gelten die Gesetze Ihres US-Gründungsstaats. Eine Erklärung beim IRS erfüllt die Pflichten gegenüber dem Bundesstaat nicht. Dieser kann eigene Meldungen verlangen, auch wenn die LLC keine Geschäftstätigkeit ausübt oder keinen Gewinn erzielt.

Was bleibt beim Inhaber und in Deutschland zu prüfen?

Die Pflichten Ihrer LLC und Ihre persönlichen Steuerpflichten sind getrennt zu prüfen. Wenn Sie in Deutschland leben, sind zusätzlich die deutschen Regeln zu beachten. Die US-Behandlung als Disregarded Entity legt die deutsche Einordnung nicht fest. Eine US-Erklärung ersetzt auch die deutsche Mitteilungspflicht nicht.

Auch die Überweisung an Sie ist in Deutschland eine Frage der Einordnung. Ist Ihre LLC eine Kapitalgesellschaft, ist sie eine Ausschüttung; wird die LLC aus Deutschland geführt, behält sie darauf Kapitalertragsteuer ein. Ist sie transparent, ist es eine Entnahme aus Ihrem eigenen Unternehmen; versteuert wird der Gewinn, nicht die Entnahme. In Ihre Erklärung für das Kalenderjahr gehört es in beiden Fällen.

Einzelfallhinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt zwingend von den Umständen Ihres Einzelfalls ab.

Versäumnisse bei Form 5472 können Sanktionen nach US-Recht auslösen.

Sie wollen sich Gewinne auszahlen? In den USA meldet Ihre LLC, in Deutschland entscheidet die Einordnung, was die Auszahlung ist.

Entscheiden Sie. Bevor es das Finanzamt tut.

In den USA haben Sie die Wahl, wie Ihre LLC besteuert wird. In Deutschland entscheidet das Finanzamt für Sie. Mit dem LLC-Report erhalten Sie Kontrolle, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden.

Ich kläre die deutsche Einordnung Ihrer LLC. Sie erhalten einen begründeten Report und planen die nächsten Schritte direkt mit Ihrem Steuerberater.

Der Report klärt auch, wie die Gewinne behandelt werden und welche Meldungen anfallen. Sie, Ihr Steuerberater und das Finanzamt können damit arbeiten. Dafür brauche ich die Articles of Organization und das Operating Agreement Ihrer LLC.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit ist die deutsche steuerliche Behandlung von US-Gesellschaften und deren Verbindung zum US-Steuerrecht.