Wann droht ein Bußgeld?
Wer die erforderliche Mitteilung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, unvollständig oder zu spät abgibt, riskiert eine Geldbuße bis 25.000 Euro. Ob Ihnen Vorsatz oder Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist, lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass die Mitteilung fehlt oder verspätet ist.
Eine Verspätung allein ist keine Straftat. Eine Steuerhinterziehung kann dagegen strafbar sein. Das gilt auch für ihren Versuch. Eine leichtfertige Steuerverkürzung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis 50.000 Euro. Nach den Vorgaben der Finanzverwaltung schaltet sie bei Verstößen im Regelfall ihre Bußgeld- und Strafsachenstelle ein.
Was verändert sich bei den Fristen?
Die Festsetzungsfrist ist der Zeitraum, in dem das Finanzamt eine Steuer noch festsetzen darf. Bei Steuern auf Einkünfte aus der LLC beginnt sie frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem das Finanzamt von der LLC erfährt. Spätestens beginnt sie zehn Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist.
Die Verfolgung des Verstoßes verjährt nach fünf Jahren. Wann diese Frist bei einer unterlassenen Mitteilung beginnt, ist nicht geklärt.
Was sollten Sie vor dem Nachholen klären?
Die Mitteilung lässt sich nachholen. Bereiten Sie das vor, indem Sie zunächst drei Fragen klären: Wie ist Ihre LLC in Deutschland eingeordnet? Fehlen weitere Anzeigen? Haben Sie die Einkünfte erklärt? Eine späte Mitteilung wirft genau diese Punkte auf.
Warum ist eine verspätete Mitteilung nicht die ganze Prüfung?
Eine versäumte Mitteilung und eine mögliche Steuerverkürzung sind unterschiedliche Vorgänge. Die Verspätung allein ist keine Steuerhinterziehung. Ob weitere Folgen entstehen, hängt davon ab, was tatsächlich mitgeteilt und steuerlich erklärt wurde.
Auch die deutsche Einordnung der LLC bleibt wesentlich. Sie betrifft die Grundlage der weiteren steuerlichen Bearbeitung. Die amerikanische Behandlung sagt nicht allein, wem Deutschland das Ergebnis der LLC zurechnet oder welche Anzeigen daneben erforderlich sind.
Die Mitteilung kann nachgeholt werden. Die betroffenen Vorgänge gehören gemeinsam in die individuelle Beurteilung.
Einzelfallhinweis
Die zutreffende Einordnung und die daraus folgenden Pflichten hängen von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer Gesellschaft und Ihres Sachverhalts.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
