Wegzug in die USA

Dual Status oder ganzjähriger US-Resident?

Auf einen Blick

Im Zuzugsjahr können eine Nonresident-Phase und eine Resident-Phase nebeneinander bestehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist stattdessen eine gemeinsame Ganzjahresbehandlung möglich. Diese Entscheidung kann auch deutsches Einkommen und Vorgänge vor dem Zuzug in die amerikanische Einkommensteuer einbeziehen. Welche Behandlung möglich und sinnvoll ist, hängt vom konkreten Jahr und den persönlichen Verhältnissen ab.

Wenn Ihre US-Steueransässigkeit erst im Laufe eines Kalenderjahres beginnt, sind Sie in diesem Jahr grundsätzlich zunächst Nonresident Alien und anschließend Resident Alien. Dieses Jahr wird als Dual-Status-Jahr bezeichnet.

Für verheiratete Zuzügler kann daneben eine zweite Möglichkeit bestehen: Unter den Voraussetzungen des § 6013(h) IRC können Ehegatten wählen, für die US-Bundeseinkommensteuer für das gesamte Kalenderjahr als Residents behandelt zu werden.

Was bedeutet Dual Status?

Dual Status bedeutet, dass Sie innerhalb desselben Steuerjahres zwei unterschiedliche US-Steuerstatus haben: einen Zeitraum als Nonresident Alien und einen Zeitraum als Resident Alien.

Für diese beiden Zeiträume gelten unterschiedliche Regeln. Während der Resident-Phase unterliegt grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen der US-Bundeseinkommensteuer. Für die Nonresident-Phase werden ausländische Einkünfte dagegen grundsätzlich nicht allein deshalb steuerpflichtig, weil Sie später im selben Kalenderjahr US-Resident werden.

Welche Einschränkungen hat eine Dual-Status-Erklärung?

Eine Dual-Status-Erklärung ist nicht einfach eine normale Form 1040, bei der lediglich einige Monate fehlen. Für Dual-Status-Taxpayer gelten besondere Regeln.

Wer am Jahresende US-Resident ist, reicht grundsätzlich Form 1040 als Dual-Status Return ein und fügt eine Aufstellung für die Nonresident-Phase bei. Dafür kann Form 1040-NR als Dual-Status Statement verwendet werden.

Zu den wichtigen Einschränkungen gehört, dass ein Dual-Status-Taxpayer grundsätzlich keine Standard Deduction beanspruchen kann. Auch eine normale gemeinsame Veranlagung als Married Filing Jointly ist grundsätzlich nicht möglich, solange keine dafür vorgesehene Election getroffen wird.

Was verändert die Ganzjahreswahl nach § 6013(h) IRC?

§ 6013(h) IRC betrifft insbesondere den Fall, dass eine Person zu Beginn des Steuerjahres Nonresident Alien war, am Ende des Jahres aber US-Resident ist und am Jahresende mit einem US-Citizen oder US-Resident verheiratet ist.

Treffen beide Ehegatten die vorgesehene Wahl, wird die betroffene Person für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer grundsätzlich für das gesamte Kalenderjahr als Resident behandelt. Dadurch kann eine gemeinsame US-Einkommensteuererklärung möglich werden.

Die besonderen Einschränkungen einer Dual-Status-Erklärung gelten für diese gemeinsame Einkommensteuererklärung dann grundsätzlich nicht in derselben Weise. Damit kann beispielsweise auch die Standard Deduction verfügbar werden, wenn deren übrige Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Einkünfte erfasst die Ganzjahresbehandlung?

Die Ganzjahreswahl verändert nicht nur den Filing Status oder die Höhe eines Abzugs. Für die US-Bundeseinkommensteuer wird grundsätzlich das weltweite Einkommen des gesamten Kalenderjahres relevant.

Damit können auch deutsche Einkünfte und Vorgänge aus der Zeit vor der eigentlichen Residency Starting Date in die US-Steuerbetrachtung gelangen.

Dasselbe Grundproblem kann bei deutschen Ausschüttungen, Zinsen, Mieteinnahmen oder Veräußerungsvorgängen entstehen, die vor dem eigentlichen Zuzug stattgefunden haben.

Deshalb reicht der Vergleich der beiden US-Steuerbeträge nicht aus

Eine Berechnung kann zeigen, dass Married Filing Jointly gegenüber einer Dual-Status-Erklärung unmittelbar günstiger erscheint. Das allein beantwortet die Entscheidung aber noch nicht.

Zuerst muss feststehen, welche zusätzlichen deutschen Einkünfte und Vorgänge durch die Ganzjahresbehandlung in die US-Einkommensteuerbetrachtung gelangen und wie diese nach US-Recht behandelt werden.

Auch tatsächlich gezahlte deutsche Steuern können relevant sein, weil erst anschließend beurteilt werden kann, ob und in welchem Umfang beispielsweise eine US-Anrechnung ausländischer Einkommensteuer zur Verfügung steht.

Ganzjahreswahl bedeutet nicht automatisch dieselbe Behandlung für jede Meldepflicht

Die Wahl nach § 6013(h) IRC behandelt den betroffenen Ehegatten für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer für das gesamte Jahr als Resident. Daraus sollte aber nicht geschlossen werden, dass jede eigenständige US-Meldepflicht automatisch denselben Zeitraum verwendet.

Bei Form 8938 kann eine Election zur Behandlung als Resident für eine gemeinsame Einkommensteuererklärung relevant sein. Die Form-8938-Regeln behandeln auch einen Nonresident Alien, der eine solche Election trifft, als „specified individual", sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Für den FBAR gilt dagegen eine andere Regel: Bei der Bestimmung der US-Residency für FBAR-Zwecke wird eine Election nach § 6013(g) oder § 6013(h) ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Ist § 6013(g) dasselbe wie § 6013(h)?

Nein. Beide Regeln können zu einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung mit Resident-Behandlung führen, betreffen aber unterschiedliche Ausgangssituationen.

§ 6013(h) IRC betrifft das Jahr, in dem ein Nonresident Alien während des Jahres selbst zum US-Resident wird und am Jahresende mit einem US-Citizen oder Resident verheiratet ist.

§ 6013(g) IRC betrifft dagegen insbesondere einen Ehegatten, der am Jahresende weiterhin Nonresident Alien ist und mit einem US-Citizen oder Resident verheiratet ist. Die Dauer und Beendigung dieser Election folgen eigenen Regeln.

Einzelfallhinweis

Die Behandlung des ersten US-Steuerjahrs hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.