Wegzug in die USA

Ab wann bin ich mit E-2 in den USA steuerpflichtig?

Auf einen Blick

Das E-2-Visum allein bestimmt nicht Ihre US-Steueransässigkeit. Maßgeblich sind insbesondere die tatsächlichen Aufenthaltstage und der Substantial Presence Test. Der Beginn kann vor dem eigentlichen Umzug liegen. Deutsche Einkünfte und Vermögensvorgänge können dadurch amerikanische Steuerfragen auslösen. Welche Aufenthalte und Ausnahmen in Ihrem Fall relevant sind, muss gesondert geprüft werden.

Das E-2-Visum legt nicht fest, ab wann Sie in den USA als steuerlicher Resident gelten. Für die US-Bundeseinkommensteuer ist bei E-2-Inhabern regelmäßig der Substantial Presence Test entscheidend. Er knüpft an Ihre tatsächliche Anwesenheit in den USA an.

Das E-2-Visum entscheidet nicht über Ihren Steuerstatus

Aufenthaltsrecht und Steuerrecht beantworten zwei unterschiedliche Fragen. Das E-2-Visum bestimmt Ihren aufenthaltsrechtlichen Status. Für die US-Einkommensteuer unterscheidet das US-Steuerrecht dagegen insbesondere zwischen Resident Aliens und Nonresident Aliens.

Ein E-2-Visum stellt Aufenthalte nicht pauschal von der steuerlichen Betrachtung frei. Der aufenthaltsrechtliche Status ersetzt daher keine Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit.

Welche Bedeutung hat der Substantial Presence Test?

Der Substantial Presence Test betrifft die steuerliche Ansässigkeit nach den amerikanischen Regeln. Die Betrachtung kann Aufenthalte in mehreren Jahren einbeziehen. Die einzelnen Aufenthalte und mögliche Ausnahmen müssen dafür eingeordnet werden. Eine bloße Gleichsetzung von Visum, Umzug und Steuerbeginn beantwortet diese Frage nicht.

Deshalb können auch Reisen aus den Jahren vor dem eigentlichen Umzug noch eine Rolle spielen.

Ab welchem Tag beginnt die US-Steueransässigkeit?

Der Beginn der US-Steueransässigkeit kann vom Zeitpunkt des eigentlichen Umzugs abweichen. Der maßgebliche Starttag ist daher eine eigenständige Frage.

Für kurze Aufenthalte zu Beginn des Jahres gibt es allerdings eine begrenzte Ausnahme. Deshalb muss gerade bei vorbereitenden Reisen geprüft werden, ob diese für die Residency Starting Date tatsächlich berücksichtigt werden.

Können Reisen vor dem eigentlichen Umzug zählen?

Auch vorbereitende Aufenthalte können steuerlich zählen, unabhängig davon, ob Sie sie als Reise oder als Teil des Umzugs betrachten.

Damit können auch Reisen zählen, die aus Ihrer Sicht noch gar nicht zum „Umzug" gehörten; zum Beispiel Geschäftstermine, Standortsuche oder andere vorbereitende Aufenthalte.

Das Gesetz kennt Ausnahmen von der Berücksichtigung einzelner Aufenthalte. Ihre Anwendung gehört zur fallbezogenen Prüfung.

Kann ich trotz erfülltem Substantial Presence Test Nonresident bleiben?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Closer Connection Exception verhindern, dass Sie trotz rechnerisch erfülltem Substantial Presence Test als US-Resident behandelt werden.

Die Closer Connection Exception wird grundsätzlich mit Form 8840 gegenüber dem IRS geltend gemacht.

Warum ist der genaue Beginn so wichtig?

Ab Ihrer US-Steueransässigkeit unterliegt grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen der US-Einkommensteuer. Damit können auch Einkünfte und Vorgänge aus Deutschland in die US-Steuerbetrachtung gelangen.

Der genaue Starttag kann deshalb darüber entscheiden, ob beispielsweise eine deutsche Ausschüttung, Mieteinnahmen oder ein Veräußerungsvorgang vor oder nach Beginn Ihrer US-Residency liegt. Auch bestehende deutsche Konten, Depots und weitere Vermögenswerte können ab diesem Zeitpunkt zusätzliche US-Fragen auslösen.

Weitere Wahlrechte, Abkommensregeln oder besondere Meldevorschriften können das Ergebnis im Einzelfall verändern. Die Residency Starting Date ist deshalb der Ausgangspunkt der Prüfung; nicht bereits deren vollständiges Ergebnis.

Was bleibt im Einzelfall zu klären?

Die tatsächlichen Verhältnisse und die betroffenen deutschen Vorgänge müssen zusammen betrachtet werden. Der Beginn der US-Steueransässigkeit ist dabei ein Ausgangspunkt der Prüfung, noch kein Ergebnis für sämtliche weiteren Steuerfragen.

Einzelfallhinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.