Wegzug in die USA

Gehört Einkommen vor dem Zuzug in die US-Erklärung?

Auf einen Blick

Deutsches Einkommen vor dem Zuzug wird nicht automatisch Teil Ihrer ersten US-Steuererklärung. Der Beginn der Steueransässigkeit und die Behandlung des Übergangsjahrs sind maßgeblich. Eine wirksame Ganzjahreswahl kann auch früheres deutsches Einkommen einbeziehen. Ob das geschieht, hängt von der gewählten Behandlung, ihren Voraussetzungen und den Vorgängen im konkreten Kalenderjahr ab.

Wer während des Kalenderjahres in die USA zieht, hat im Zuzugsjahr in aller Regel zwei Zeitabschnitte: eine Nonresident-Phase vor Beginn der US-Residency und eine Resident-Phase ab der Residency Starting Date. Für deutsches Einkommen aus der Zeit davor stellt sich deshalb eine einzelne, wiederkehrende Frage: Gehört es in die erste US-Steuererklärung?

Kurze Antwort: In der Nonresident-Phase bleibt es zunächst außen vor

Für die Nonresident-Phase werden ausländische Einkünfte grundsätzlich nicht allein deshalb US-steuerpflichtig, weil Sie später im selben Kalenderjahr US-Resident werden. Ein deutsches Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die Ihnen vor Ihrer Residency Starting Date zugeflossen sind, fallen deshalb im Ausgangspunkt nicht automatisch unter die US-Einkommensteuer.

Erst ab der Residency Starting Date unterliegt grundsätzlich Ihr weltweites Einkommen der US-Bundeseinkommensteuer. Bis dahin gelten für die Nonresident-Phase eigene Regeln.

Welche Folgen hat eine Ganzjahreswahl?

Ob es bei dieser Trennung bleibt, hängt auch davon ab, ob eine Ganzjahreswahl getroffen wird: Wird das Zuzugsjahr als Dual-Status-Jahr behandelt, oder wird stattdessen eine Ganzjahreswahl nach § 6013(h) IRC getroffen?

Beispiel

Sie ziehen im September in die USA. Von Januar bis August hatten Sie in Deutschland laufendes Gehalt und Kapitalerträge.

Bleibt es beim Dual-Status-Jahr, werden diese Einkünfte nach den Regeln der Nonresident-Phase abgegrenzt und fließen grundsätzlich nicht in die US-Bemessungsgrundlage ein.

Treffen Sie mit Ihrem Ehegatten stattdessen eine Ganzjahreswahl, ändert sich dieser Ausgangspunkt.

Folge einer Ganzjahreswahl

Mit einer wirksamen Ganzjahreswahl nach § 6013(h) IRC wird der betroffene Ehegatte für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer für das gesamte Kalenderjahr als Resident behandelt. Damit wird grundsätzlich auch das weltweite Einkommen des gesamten Jahres relevant; einschließlich der deutschen Einkünfte von vor dem Zuzug.

Das betrifft nicht nur laufendes Einkommen. Auch bereits abgeschlossene Vorgänge aus der Zeit vor der Residency Starting Date können dadurch erneut relevant werden.

Notwendige Abgrenzung: Residency Starting Date und Ganzjahreswahl sind zwei verschiedene Dinge

Wichtige Abgrenzung

Die Residency Starting Date bestimmt, ab welchem Tag Sie innerhalb des Kalenderjahres als Resident gelten. Die Ganzjahreswahl nach § 6013(h) IRC ist ein davon getrenntes Wahlrecht: Sie verändert die einkommensteuerliche Behandlung des gesamten Jahres, verschiebt aber nicht die Residency Starting Date selbst.

Für die Frage, ob deutsches Einkommen vor dem Zuzug in die US-Erklärung gehört, kommt es deshalb nicht nur darauf an, wann Ihre Residency beginnt, sondern zusätzlich darauf, ob eine Ganzjahreswahl getroffen wird.

Was bedeutet das für die Vorbereitung Ihrer ersten US-Steuererklärung?

Bevor über Filing Status oder eine mögliche Ganzjahreswahl entschieden wird, sollte deshalb feststehen, welche deutschen Einkünfte im betreffenden Kalenderjahr vor dem Zuzug angefallen sind. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Variante für das erste US-Steuerjahr in Betracht kommt.

Einzelfallhinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Er berät zu Steuerfragen zwischen Deutschland und den USA, insbesondere zum Beginn der US-Steuerpflicht und zu deutschen Vermögenswerten.