Neben der Mitteilung über die LLC kann eine weitere Anzeige anfallen
Die Mitteilung über die LLC und die Anzeige einer Betriebseröffnung betreffen unterschiedliche Vorgänge. Eine Betriebseröffnung liegt vor, wenn in Deutschland ein Betrieb aufgenommen wird. Wird die LLC von Deutschland aus geführt, kann darin eine solche Eröffnung liegen. Die Gründung in den USA beantwortet diese Frage nicht allein.
Für die Anzeige gilt eine Frist von einem Monat. Sie ist damit kurzfristig fällig. Zur Anzeige gehört ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Die deutsche Einordnung bestimmt, wer anzeigt
Ob der Inhaber oder die LLC die Betriebseröffnung anzeigt, richtet sich nach der deutschen Einordnung. Wird die LLC steuerlich transparent behandelt, betreibt aus deutscher Sicht der Inhaber den Betrieb. Wird sie wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, eröffnet die LLC selbst den Betrieb. Die amerikanische Einstufung entscheidet diese deutsche Frage nicht.
Die Anzeige muss zutreffende Tatsachen enthalten.
Warum ist die deutsche Betriebseröffnung eine eigene Frage?
Ob eine Betriebseröffnung in Deutschland anzuzeigen ist, muss unabhängig von der bereits erfolgten LLC-Gründung in den USA geprüft werden.
Auch die Mitteilung über die LLC selbst und die Anzeige einer Betriebseröffnung dürfen nicht gleichgesetzt werden. Eine Mitteilung kann die gesellschaftsbezogene Frage betreffen, ohne damit die Betriebseröffnung zu erledigen. Die kurze Frist der Anzeige bleibt eine eigenständige Frage.
Die deutsche Einordnung bestimmt außerdem, auf welcher Ebene der Betrieb behandelt wird. Eine transparente Behandlung betrifft den Betrieb des Inhabers. Die Behandlung wie eine Kapitalgesellschaft betrifft die LLC selbst. Daraus folgt noch keine Beurteilung, welche konkrete Anzeige in Ihrem Fall erforderlich ist.
Für eine zutreffende Anzeige müssen die tatsächlichen Verhältnisse feststehen.
Einzelfallhinweis
Die zutreffende Einordnung und die daraus folgenden Pflichten hängen von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer Gesellschaft und Ihres Sachverhalts.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
