US-LLC & Deutschland

Welche Meldefolgen hat die LLC-Leitung aus Deutschland?

Auf einen Blick

Wer seine US-LLC tatsächlich von Deutschland aus leitet, hat hier eine Betriebsstätte. Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingeordnet, ist sie selbst unbeschränkt steuerpflichtig. Bei transparenter Einordnung gehört die Betriebsstätte zum Betrieb des Inhabers. Daraus folgt eine Anzeige der Betriebseröffnung binnen eines Monats. Die Mitteilung über die LLC bleibt bestehen; bei einer Kapitalgesellschaft kommen eigene Anzeigen der LLC hinzu.

Sie sitzen in Deutschland, führen die Geschäfte Ihrer US-LLC am Laptop und treffen die wichtigen Entscheidungen selbst. Weil die LLC in den USA gegründet wurde, halten Sie sie für eine rein amerikanische Angelegenheit. Für die deutschen Folgen zählt auch, wo die LLC tatsächlich geleitet wird.

Wo wird die LLC tatsächlich geleitet?

Die Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die LLC tatsächlich geleitet wird. Liegt dieser Ort in Deutschland, besteht hier eine Betriebsstätte. Das gilt unabhängig davon, wie Deutschland die LLC einordnet.

Was ändert die deutsche Einordnung?

Wird die LLC wie eine Kapitalgesellschaft eingeordnet, ist sie mit ihrer Leitung in Deutschland selbst unbeschränkt steuerpflichtig. Das heißt, die LLC unterliegt hier selbst der Körperschaftsteuer. Wird sie dagegen transparent eingeordnet, ist die Betriebsstätte Teil des Betriebs des Inhabers. Die amerikanische Einstufung entscheidet nicht über die deutsche Einordnung.

Welche Melde- und Anzeigepflichten folgen?

Die Leitung in Deutschland führt zur Anzeige einer Betriebseröffnung binnen eines Monats. Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingeordnet, kommen eigene Anzeigen der LLC hinzu. Daneben bleibt die Mitteilung über die LLC als Gesellschaft außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation bestehen.

Wird die LLC tatsächlich aus dem Ausland geleitet, besteht nicht zwingend eine deutsche Betriebsstätte. Welche Folgen sich ergeben, hängt von den tatsächlichen Umständen und der deutschen Einordnung ab.

Was trennt die Leitung von der Einordnung?

Der Ort der Geschäftsleitung und die deutsche steuerliche Einordnung sind unterschiedliche Fragen. Gemeinsam bestimmen sie die weiteren steuerlichen Folgen.

Eine Leitung aus Deutschland begründet den hier erläuterten Betriebsstättenbezug unabhängig von der Einordnung. Die anschließenden Folgen sind dagegen unterschiedlich: Bei der Kapitalgesellschaft betrifft die eigene Steuerpflicht die LLC. Bei transparenter Behandlung gehört die Betriebsstätte zum Betrieb des Inhabers. Die amerikanische Einstufung ersetzt diese deutsche Beurteilung nicht.

Neben der Mitteilung über die LLC können eine Anzeige der Betriebseröffnung und eigene Anzeigen der Gesellschaft erforderlich sein. Welche Pflichten bestehen, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.

Einzelfallhinweis

Die zutreffende Einordnung und die daraus folgenden Pflichten hängen von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer Gesellschaft und Ihres Sachverhalts.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Behandlung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Markus Mehlig

Über den Autor

Markus Mehlig

Rechtsanwalt (Deutschland) · PTIN-registriert beim IRS (USA)

Schwerpunkt seiner anwaltlichen Arbeit ist die deutsche steuerliche Behandlung von US-Gesellschaften und deren Verbindung zum US-Steuerrecht.